Hier wurden erkennbare Anstrichunterschiede eines Innenanstrichs aufgenommen.
Das Thema der Beanstandung ist, dass der Maler seine Lammfellrolle immer wieder an der Wandfläche abgestellt hat. Hierdurch kam es zur Anhaftung von Farbe an der noch nicht gestrichenen Wand. Beim Überstreichen dieses Bereiches wurde zwar eine durchgehende Anstrichschicht aufgebracht, aber die Unebenheiten, welche im Bereich der abgestellten Farbwalze entstanden sind, sind unter bestimmter Beleuchtungssituation deutlich zu erkennen.
Streitgegenstand ist die Frage, ob solche im Anstrich vorhandenen Unregelmäßigkeiten einen Mangel darstellen.
Durch die beiden Vergleichsaufnahmen wird im Detail erkenntlich, wie sich die Oberfläche im bemängelten Bereich von der Standardoberfläche unterscheidet.
Durch den Trockenbaubetrieb wurde eine Oberfläche mit dem Qualitätsstandard Q3 hergestellt. Im Bereich der ursprünglich ungestrichenen Wandfläche sind keinerlei Qualitätsmängel vorhanden. Die Auffälligkeiten entstanden erst durch Anbringen des Anstrichsystems bzw. durch wiederholtes Abstellen der Farbwalze an der Wandfläche.